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Abmelden
Wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann, melden Sie dies bitte so früh als möglich in der Schule und dem Busfahrer bzw. der -fahrerin.
Falls schon am Vorabend oder früher klar ist, dass Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann, rufen Sie bitte die Lehrerin bzw. den Lehrer an.
Adressänderungen
Melden Sie Adressänderungen bitte im Sekretariat.
Alkohol
Auf dem Gelände des Sonderschulheimes ist das Trinken von Alkohol nicht erlaubt. Über Ausnahmen für die Erwachsenen an Festen entscheidet der Schulleiter.
Arzt
Schularzt ist Dr. med. U. Müller, Rathausstrasse 17, 8570 Weinfelden, 071 622 11 66.
Er ist zuständig für die obligatorische Eintritts- und Austrittsuntersuchung und ist erste Adresse bei Notfällen.
Die übrigen Untersuchungen, Impfungen etc. führen die Haus- bzw. Kinderärzte des jeweiligen Kindes durch.
Dispens
Gesuche um Dispens stellen Sie bitte so früh als möglich und schriftlich an den Schulleiter.
Gesuche um Dispens vor und nach Ferien (z.B. wegen billiger Flüge oder Busse) müssen wir in aller Regel ablehnen, dies auch, wenn die Flüge oder Busse bereits gebucht sind.
Elternpost
Allgemeine Mitteilungen an Sie als Eltern und andere Erziehungsberechtigte geben wir über das Kontaktmäppchen weiter. Die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Ihnen kann ebenfalls auf diesem Wege erfolgen.
Wichtige Mitteilungen verschicken wir per Post.
Elternrat
Die Mitglieder des Elternrates und der Schulleiter treffen sich regelmässig zum Austausch. Der Elternrat organisiert zwei Elternabende pro Jahr zu einem aktuellen Thema.
Alle Eltern können im Elternrat mittun und/oder Vorschläge für Themen machen.
Ferien
Wir geben jeweils eine Ferienliste für die nächsten 2 Schuljahre ab. Sie finden diese Liste auch auf der Internetseite des Sonderschulheimes.
Fragen
Haben Sie zu irgendeinem Thema eine Frage, so stellen Sie diese bitte möglichst direkt der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter, die diese Frage betrifft.
Fundgegenstände
Sollten Sie etwas vermissen, rufen Sie bitte ins Sekretariat an. Wir bewahren die Fundgegenstände bei uns auf und legen insbesondere die liegen gebliebenen Kleidungsstücken bei Schulanlässen auf.
Bitte schreiben Sie insbesondere die Kleidungsstücke an, da die Kinder diese oft nicht wiedererkennen.
Fundgegenstände, die niemand mehr beansprucht, nehmen wir zu uns. Insbesondere die Kleider versorgen wir dann zu unseren Reservekleidern.
Handy
Die Oberstufenschülerinnen und -schüler, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Mauren kommen, dürfen ein Handy für diesen Weg mitnehmen. Sie geben die Telefone zu Beginn des Unterrichtes ab und erhalten sie bei der Heimreise wieder.
Ansonsten erlauben wir Handys bei uns nicht.
Für die Wohngruppen gilt eine separate Regelung.
Hausaufgaben
Die Hausaufgaben sind in in den verschiedenen Klassen und teilweise von Kind zu Kind anders geregelt. In manchen Klassen werden die Hausaufgaben ausdrücklich als solche bezeichnet, in anderen sind sie Teil des Wochenplans.
Bitte sprechen Sie mit der Lehrerin bzw. dem Lehrer Ihres Kindes, wenn etwas unklar ist.
Internat
Verschiedene Dinge sind im Internat anders geregelt als in der Schule. Hier erhalten die Eltern der betreffenden Kinder separate Informationen.
Internetseite
www.sonderschulheim-mauren.ch
Kleider
Bitte kleiden Sie Ihre Kinder der Witterung entsprechend, dies insbesondere im Winter. Für Kinder, die in der Pause oder über Mittag gerne an Orten spielen, an denen sie dreckig werden, empfehlen wir eine zweite Garnitur für die Schule.
Wir haben für alle Fälle Reservekleider hier in Mauren. Sollte Ihr Kind solche brauchen, bitten wir Sie, diese wieder zurückzugeben.
Die Kleider sollten Sie anschreiben (z.B. mit Kugelschreiber die Initialen auf die Etikette), damit wir liegengebliebene Kleider wieder zuordnen können.
Kontakt
Adresse:
Sonderschulheim Mauren, Dorfstrasse 4, 8576 Mauren, 071 634 66 22
Schul- und Gesamtleiter:
Andreas Wild-Studer, 071 634 66 26, wild-andreas@sonderschulheim-mauren.ch
Sozialpädagogischer Leiter:
Thomas Ammann, 071 634 66 20, ammann-thomas@sonderschulheim-mauren.ch
Sekretär und Rechnungsführer:
Walter Bannwart, 071 634 66 21, bannwart-walter@sonderschulheim-mauren.ch
Leiterin der Hauswirtschaft:
Hildegard Wirth, 071 634 66 29, wirth-hildegard@sonderschulheim-mauren.ch
Klassenlehrkräfte:
Die Telephonnummer erhalten Sie von den Lehrkräften direkt. Die E-Mail-Adresse lautet jeweils Nachname-Vorname@sonderschulheim-mauren.ch
Internat und Externat:
Gruppe Creativa: 071 634 66 24
Gruppe Kunterbunt: 071 634 66 27
Die Externats-Gruppen sind über die Hauptnummer 071 634 66 22 erreichbar.
Die Mitarbeitenden sind per E-Mail nach dem selben Muster wie die Lehrkräfte erreichbar.
Schulaufsicht:
Robert Schröder, Amt für Volksschule, Postfach 961, 8501 Frauenfeld, 052 721 54 46, robert.schroeder@tg.ch
Kostgelder
Die Kostgelder betragen zur Zeit Fr.8.50 für externe Schülerinnen und Schüler sowie Fr.13.50 für interne. Wir erheben sie nach effektivem Aufenthaltstag.
Sie erhalten alle 2 Monaten eine Rechnung für die Kostgelder. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, diese zu bezahlen, so nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Kostengutsprachen
Es können nur Kinder in unsere Schule kommen, für die eine Kostengutsprache vorliegt. Der Kanton Thurgau stellt diese jeweils für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel für zwei Jahre, aus. Damit ist gesichert, dass die Notwendigkeit der Sonderschulung regelmässig überprüft wird.
Krankheit und Unfall
Sollte Ihr Kind krank werden oder einen Unfall haben, melden Sie es bitte so bald als möglich bei der Schulbusfahrerin bzw. dem -fahrer und in der Schule ab.
Bei Krankheiten und Unfällen verlangen wir ab dem 3. Tag ein ärztliches Zeugnis. Dort, wo wir vermuten oder wissen, dass ein Kind krank gemeldet wird, aber nicht krank ist, verlangen wir bereits früher eine ärztliche Bestätigung.
Läuse
Der Befall mit Läusen kommt selten vor, ist aber nicht auszuschliessen. Wenn wir Läuse oder Nissen entdecken, beauftragen wir zwei Fachfrauen mit der Untersuchung hier in der Schule. Sie als Eltern erhalten dann eine Mitteilung, ob Ihr Kind befallen ist oder nicht.
Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie zudem ein Merkblatt, auf dem die Behandlung beschrieben ist. Sie sind dann verpflichtet, diese umzusetzen. Wo dies nicht geschieht, behandeln wir die Kinder auf Kosten der entsprechenden Eltern hier im Sonderschulheim, um die Weiterverbreitung zu stoppen.
Medikamente
Bitte geben Sie uns die Medikamente an, die Ihr Kind einnehmen muss. Wir vermerken sie in unserer Notfallkartei. Denken Sie bitte auch daran, Änderungen zu melden.
Mittagessen
Ihr Kind isst am Mittag in aller Regel hier in der Schule.
Die Kinder sollen nach Möglichkeit von allem essen, was zum Menü gehört. Hat Ihr Kind spezielle Bedürfnisse wie spezielle Diäten, vegetarische Ernährung oder durch die Religion bestimmter Verzicht auf bestimmte Nahrung, teilen Sie dies bitte dem Sozialpädagogischen Leiter mit.
Nach dem Mittagessen verrichten die dazu bestimmten Kinder Ämtli. Alle übrigen sind bis zum Beginn des Unterrichtes am Nachmittag durch unsere Sozialpädagoginnen und -pädagogen betreut.
Musikunterricht
Der Musikunterricht ist in den allgemeinen Unterricht integriert.
In gewissen Fällen können die Kinder auch ein Musikinstrument erlernen. Bitte sprechen Sie mit der Klassenlehrerin bzw. dem -lehrer, ob für Ihr Kind eine solche Möglichkeit besteht.
Rauchen
Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten.
Reklamationen
Bitte richten Sie Reklamationen möglichst direkt an die betreffende Person. In den meisten Fällen lösen sich Unstimmigkeiten auf diese Weise auf.
Wo dies nicht geht, halten Sie bitte den folgenden Weg ein:
Reklamation, die … betrifft |
Kontaktperson |
| Lehrerin bzw. Lehrer oder Schulhilfe |
Schulleiter |
| Sozialpädagogin bzw. -pädagoge |
Sozialpädagogischer Leiter |
| Schulbusfahrerin bzw. -fahrer |
Schulleiter |
| Sekretär / Rechnungsführer |
Schulleiter |
| Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauswirtschaft |
Leiterin der Hauswirtschaft |
| Leiterin der Hauswirtschaft |
Schulleiter |
| Sozialpädagogischer Leiter |
Schulleiter |
| Schulleiter |
Schulaufsicht |
Religionsunterricht
Die katholische und die reformierte Landeskirche bieten im Sonderschulheim Religionsunterricht an. Dieser findet während der Schulzeit statt.
Sie als Eltern bestimmen, ob Ihr Kind diesen Unterricht erhalten soll oder nicht.
Bei Fragen zum Unterricht bei Erstkommunion, Firmung oder Konfirmation nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Pfarrer / der Pfarrerin Ihrer Kirchgemeinde auf.
Schuhe und Finken
Die Kinder haben alle Finken hier in der Schule. Sollten diese zu klein werden, benachrichtigen wir Sie.
Für die Schuhe gilt ansonsten dasselbe wie für die Kleider.
Schulaufsicht
Es ist eine der Aufgaben des Amtes für Volksschule, auch die Sonderschulen zu beaufsichtigen. Wir haben regelmässigen Kontakt mit unserem Schulaufseher, erhalten Anweisungen des Erziehungsdepartementes und müssen Rechenschaft ablegen. Bei Reklamationen, die den Schulleiter betreffen, richten Sie diese bitte an die Schulaufsicht.
Der Kanton Thurgau führt bei den Sonderschulen Audits, d.h. Überprüfungen in einem grösseren Rahmen, durch. Damit wird die Schulqualität sicher gestellt.
Schulberichte
Sie erhalten einmal pro Jahr einen Schulbericht, dies anstelle eines Notenzeugnisses, wie es die Regelschule kennt. Er gibt Auskunft darüber, an welchen Themen Ihr Kind in der Schule arbeitet, wo die Fortschritte und Grenzen liegen und wie die weiteren Ziele aussehen.
Der Bericht ist von der Klassenlehrerin bzw. dem -lehrer und dem Schulleiter unterschrieben und wird Ihnen per Post zugestellt. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie den Schulbericht zur Kenntnis genommen haben.
Der Schulbericht wird zwingend mit Ihnen besprochen.
Eine Kopie der Schulberichte leiten wir, wie dies vorgeschrieben wird, an das Amt für Volksschule weiter.
Die Originale der Schulberichte werden, wie dies auch in der Regelschule vorgeschrieben ist, in unserer Schule aufbewahrt und am Ende der Schulzeit ausgehändigt.
Schulordnung
Es existiert eine schriftliche Hausordnung. Diese wird nicht an die Schülerinnen und Schüler abgegeben, aber sie wird ihnen in jeweils passender Form näher gebracht und vor allem von den Erwachsenen vorgelebt.
Schulpflicht und Schuljahreszählung
Für unsere Schülerinnen und Schüler gilt, wie für alle Kinder in der Schweiz, die allgemeine Schulpflicht. Jedes Kind muss (inkl. Kindergarten) 11 Jahre zur Schule gehen.
Kommt ein Kind aus einer anderen Schule, so übernehmen wir die bisherige Schuljahreszählung. Sind wir für ein Kind die erste Schule, so zählen wir analog §37 des Volksschulgesetzes. Das heisst, dass das erste Schuljahr in dem Jahr beginnt, in dem das Kind vor dem 31. Juli vier Jahre alt wird.
Ausnahmsweise kann ein Jugendlicher bzw. eine Jugendliche ein 12. oder gar 13. Schuljahr im Sonderschulheim machen. Es soll damit aber ein bestimmtes Ziel verbunden sein und es ist die Zustimmung des Amtes für Volksschule notwendig.
Schulzeiten
| Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: |
08:30 - 12:00, 13:45 - 15:30 |
| Mittwoch: |
08:30 - 11:45 |
Bei Anlässen können diese Schulzeiten ändern. Sie erhalten dann jeweils eine Information.
Sport
Der Sportunterricht ist im allgemeinen Schulunterricht integriert. Ausserdem gibt es die Möglichkeit zu sportlicher Aktivitäten über Mittag.
Den Schwimmunterricht können wir nicht für alle Kinder anbieten, da die Hallenbäder in der Umgebung sehr stark belegt sind. Im Sommer gehen die Klassen aber in unser eigenes Schwimmbad.
Transporte
Die Schülerinnen und Schüler der Basis- und der Mittelstufenklassen fahren mit unseren Schulbussen. Sie erhalten von den Fahrerinnen und Fahrern einen Fahrplan mit den Zeiten, zu denen Ihr Kind bereit stehen muss und wann es wieder nach Hause zurückkehrt.
Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe kommen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule.
Über Ausnahmen sprechen Sie bitte mit dem Schulleiter.
Zahnarzt
Die Schulzahnklinik Weinfelden führt die regelmässigen schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen sowie die Zahnprophylaxe durch. Sie werden über die Befunde orientiert.
Sie als Eltern bzw. andere Erziehungsberechtigte haben die Wahl, ob Sie allfällige Behandlungen durch die Schulzahnklinik (und dann während der Schulzeit) durchführen lassen, oder ob Sie einen eigenen Zahnarzt (und dann ausserhalb der Schulzeiten) damit beauftragen.
Zecken
Unser Unterricht findet hin und wieder im Wald oder im Garten statt. An beiden Orten ist es möglich, dass die Kinder von Zecken gebissen werden. Wir bitten Sie deshalb, die Kinder auf Zecken abzusuchen, wenn die Klasse im Wald war.
Über die Krankheiten, die Zecken übertragen können, und über die Massnahmen bei Zeckenbiss informiert Sie ein Merkblatt, das Sie über die Klassenlehrerinnen bzw. -lehrer beziehen können.
Z'Nüni
Es gibt bei uns in jeder Pause Tee und Äpfel. Jeden Mittwoch findet der Z'Nünikiosk statt, an dem eine Klasse für die ganze Schule den Z'Nüni bereitstellt.
Wenn Sie Ihrem Kind einen eigenen Z'Nüni mitgeben, so achten Sie bitte darauf, dass dieser nicht allzu (oder noch besser gar nicht) fett- und zuckerhaltig ist.
AWi 23.6.2011
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